Schwerpunkte und Kompetenzen
unserer Kanzlei
Arbeits- und Sozialrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Arbeitsrechtes.
Das österreichische Arbeitsrecht geht von einem grundsätzlichen
Gegensatz der Interessen von Dienstgebern und Dienstnehmern aus. Konsequenz
dieser Ausgangsposition, verstärkt durch die zunehmende Knappheit
an Arbeitsplätzen, ist eine ansteigende Verschärfung arbeitsrechtlicher
Auseinandersetzungen.
Aufgrund unserer Beratungserfahrung, vor allem auf Dienstgeberseite setzen
wir auf Streitvermeidung durch umfassende juristische Beratung und Verhandlungsführung
mit der jeweiligen Gegenseite.
Wir haben auch Erfahrung mit dem Dienstrecht der öffentlichen Hand.
Baurecht
Bedingt durch eine Vielzahl von Normen sowohl gesetzlicher als auch
technischer Natur hat sich das Baurecht in den letzten Jahren zu einem
eigenständigen spezialisierten Bereich entwickelt.
Wir beraten unsere Mandanten (Bauunternehmen, Bauträger, Architekten,
Bauführer, etc.) sowohl im Bereich des öffentlichen Baurechtes
als auch im privatrechtlichen Bereich. [nach oben]
Gesellschaftsrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Betreuung
von Unternehmen, welche meistens mit der Gründungsberatung beginnt.
Gerade bei der Gründung eines Unternehmens wird eine Vielzahl von
Rechtsbereichen berührt, die eine umfassende Rechtsberatung erforderlich
macht. [nach oben]
Gesundheitsrecht
Bedingt durch die rasanten Fortschritte der modernen Medizin, welche
ständig neue Behandlungsmethoden, die zum Teil jedoch noch mit erheblichen
Nebenwirkungen verbunden sind, entwickelt und eine zunehmende Anzahl von
Patienten, die im Fall vermeintlicher oder tatsächlicher Kunstfehler
entschlossen sind, chadenersatzforderungen zu erheben, steigt die Anzahl
von „Kunstfehlerprozessen“ stetig an.
In unserer Beratung von Ärzten und Krankenhausbetreibern versuchen
wir, Haftungsrisiken so gut wie möglich auszuschließen. Neben
Krankenhausbetreibern vertreten wir aber auch geschädigte Patienten
und zu unrecht in Anspruch genommene Ärzte. [nach oben]
Immobilienrecht
Eng verknüpft mit dem Baurecht ist der Bereich des Immobilienrechtes.
Wir beraten sowohl Bauträger bei der Verwertung ihrer Immobilien
als auch Käufer und Verkäufer von Eigentumswohnungen und Grundstücken.
Wir begleiten Sie von den ersten Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner
bis zur grundbücherlichen Durchführung der von uns kompetent
erstellten Kaufverträge. Vor allem in diesem Bereich dürfen
wir auf ein gutes Netz hervorragender Notare verweisen, mit denen wir
bereits seit langer Zeit erfolgreich zusammenarbeiten. [nach oben]
Restitutionsrecht
Das Restitutionsrecht ist ein junges Rechtsgebiet mit dem Inhalt Schäden
materieller bzw. immaterieller Natur, welche durch politische bzw. rassische
Verfolgung / oder Kriegsereignisse verursacht wurden, zu mildern. Voraussetzungen
für eine erfolgreiche Tätigkeit sind in diesem Bereich sind
neben umfassenden historischen Kenntnissen, exzellenten Kontakte zu den
zuständigen Behörden und Archiven. [nach oben]
Strafrecht
Im Gegensatz zu reinen Wirtschaftsanwälten verfügen wir über
eine umfassende Kompetenz im Strafrecht. Unser Schwerpunkt liegt zwar
im Wirtschaftstrafrecht, wir betreuen jedoch sämtliche Gebiete inklusive
Nebenstrafrecht. [nach oben]
Transportrecht
Das Transportrecht stellt einen wesentlichen Faktor der Wirtschaft dar.
Durch unsere Tätigkeit für Spediteure und Transportunternehmen
sind wir mit den Rahmenbedingungen dieser Berufssparte besonders vertraut
und können Ihnen ein umfassendes „Know how“ zu Verfügung
stellen. [nach oben]
Verhandlungsleitung und Prozessführung
Wir sind stolz darauf, durch kompetentes Führen außergerichtlicher
Verhandlungen Streitigkeiten oftmals schon im außergerichtlichen
Stadium bereinigen zu können. Herr Mag. Rathkolb ist eingetragener
Mediator und hier insbesondere im Bereich Arbeitsrecht tätig. Oftmals
ist der Gang zu Gericht jedoch vorgezeichnet – auch auf diesem Weg
begleiten wir unsere Mandanten engagiert und kompetent.
[nach oben]
Vertragsrecht
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Erstellung von
Verträgen sowohl für den nationalen als auch internationalen
Gebrauch. Unser Ziel ist es, Verträge so zu formulieren, dass der
Rechtsfrieden gewährleistet ist und dadurch Rechtsstreitigkeiten
vermieden werden können. [nach oben]
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